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   LSG Hessen, 05.09.2006 - L 7 AS 107/06 ER   

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https://dejure.org/2006,6563
LSG Hessen, 05.09.2006 - L 7 AS 107/06 ER (https://dejure.org/2006,6563)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.09.2006 - L 7 AS 107/06 ER (https://dejure.org/2006,6563)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. September 2006 - L 7 AS 107/06 ER (https://dejure.org/2006,6563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a SGB 2, § 15 Abs 1 S 2 SGB 2, § 15 Abs 1 S 5 SGB 2
    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung Abschluss Eingliederungsvereinbarung - Änderungswünsche des Arbeitsuchenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Absenkung der maßgeblichen Regelleistung bei Weigerung des Abschlusses einer angebotenen Eingliederungsvereinbarung; Regelungen einer ...

  • RA Kotz

    Eingliederungsvereinbarung: Änderungswünsche sind kein Grund für Leistungskürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Änderungswünsche an einer Eingliederungsvereinbarung sind kein Grund zur Leistungskürzung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV: Änderungswünsche an einer Eingliederungsvereinbarung sind kein Grund zur Leistungskürzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Hessen, 19.11.2007 - L 7 AS 282/07

    Anforderungen an den Anordnungsgrund bei der Bewilligung von Leistungen des SGB 2

    Dabei spielt zum einen die Frage eine Rolle, ob durch die sofortige Vollziehung die Rechtsposition des Betroffenen endgültig vereitelt wird oder umgekehrt durch eine Aussetzung der mit dem Verwaltungsakt behördlicherseits erfolgte Zweck endgültig nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 2006 - L 7 AS 120/05 ER und vom 5. September 2006 - L 7 AS 107/06 ER).
  • SG Aachen, 20.04.2007 - S 8 AS 3/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Anders ist die Rechtslage, wenn der Betroffene nicht - wie hier - den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung prinzipiell verweigert, sondern einen eigenen Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung vorschlägt (LSG Hessen, Beschluss vom 05. September 2006 - L 7 AS 107/06 ER = Info also 2007 Seite 31).
  • SG Osnabrück, 29.06.2009 - S 16 AS 612/08
    Zwar ist der Nichtabschluss der Eingliederungs-vereinbarung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II sanktionsbewährt, dies betrifft jedoch keine Nachfragen oder Gegenvorschläge (vgl. dazu: LSG Hessen, Beschluss vom 05.02.2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER, so auch: SG Osnabrück, Urteil vom 04.12.2007, Az.: S 16 AS 431/07).
  • SG Osnabrück, 05.09.2008 - S 16 AS 615/08
    Zwar ist der Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II sanktionsbewährt, dies betrifft jedoch keine Nachfragen oder Gegenvorschläge (vgl. dazu: LSG Hessen, Beschluss vom 05.02.2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER, so auch: SG Osnabrück, Urteil vom 04.12.2007, Az.: S 16 AS 431/07).
  • SG Osnabrück, 11.06.2008 - S 16 AS 432/08
    Zwar ist der Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II sanktionsbewährt, dies betrifft jedoch keine Nachfragen oder Gegenvorschläge (vgl. dazu: LSG Hessen, Beschluss vom 05.02.2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER, so auch: SG Osnabrück, Urteil vom 04.12.2007, Az.: S 16 AS 431/07).
  • SG Osnabrück, 23.02.2007 - S 16 AS 61/07
    Nach der Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist eine Sanktion nach § 31 Abs. 1, Nr. 1a SGB II gerade nicht möglich, soweit der Hilfs-empfänger konkrete Einwände gegen die Eingliederungsvereinbarung äußert (vgl. dazu beispielsweise: Hessisches LSG, Beschluss vom 05.09.2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER).
  • SG Osnabrück, 23.11.2009 - S 16 AS 931/08
    Zwar ist der Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB II sanktionsbewährt, dies betrifft jedoch keine Nachfragen oder Gegenvorschläge (vgl. dazu: LSG Hessen, Beschluss vom 05.02.2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER; so auch bereits die erkennende Kammer: SG Osnabrück, Urteil vom 04.12.2007, Az.: S 16 AS 431/07).
  • SG Hannover, 25.07.2007 - S 45 AS 1139/07
    Eine endgültige Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann noch nicht angenommen werden, wenn der Hilfebedürftige einen überarbeiteten eigenen Entwurf einer Eingliederungsver-einbarung bzw. Änderungswünsche eingereicht hat, die nicht gänzlich abwegig waren (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.09.2006, L 7 As 107/06 ER, Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 18.05.2007, S 45 AS 706/07 ER).
  • SG Hannover, 18.05.2007 - S 45 AS 706/07
    Eine endgültige Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschlie-ßen, kann noch nicht angenommen werden, wenn der Hilfebedürftige einen überarbeite-ten eigenen Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung bzw. Änderungswünsche einge-reicht hat, die nicht gänzlich fragwürdig waren (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Be-schluss vom 05.09.2006, L 7 AS 107/06 ER).
  • SG Osnabrück, 24.01.2007 - S 16 AS 371/06
    Abs. 1, Nr. 1a SGB II vorliegt (so z.B. Hessisches LSG, Beschluss vom 05.09.2006, Az.: L 7 AS 107/06 ER) oder ob in einem solchen Fall ein wichtiger Grund i.S.d. § 31 Abs. 1, S. 2 SGB II vorliegt (so wohl: Rixen in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 31, Rn. 12; wie hier offen gelassen: SG Hamburg, Beschluss vom 27.01.2006, Az.: 56 AS 10/06 ER).
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